Aufsatz zum elektronischen Leseplatz, § 52b UrhG

In Kommunikation & Recht, Heft 11, ist auf S. 688-692 ein Aufsatz zum Thema „Probleme kooperativer Digitalisierung für elektronische Leseplätze in Bibliotheken“ erschienen.

Es geht um die Möglichkeiten für Bibliotheken, durch gemeinsame Digitalisierungsmaßnahmen elektronische Leseplätze zu bestücken. Für lieferbare Werke wird eine dreifache Bestandsakzessorietät angenommen: Das Werk muß nicht nur im Bestand der Bibliothek zu finden sein und darf nicht nur in der in der Bibliothek vorhandenen Anzahl am Leseplatz simultan gezeigt werden. Für die Digitalisierung muss überdies auch ein eigenes Werkstück Verwendung finden.