Rezension zum Archivrecht

In Bibliothek : Forschung und Praxis 2009, Heft 1, ist auf S. 124 f. eine Besprechung von Friedrich Schoch, Michael Kloepfer, Hansjürgen Garstka: Archivgesetz (ArchG-ProfE) : Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes, Berlin  2007 (Beiträge zum Informationsrecht ; 21) erschienen.

Verwaiste Werke und Bibliotheksgesetz auf dem Bibliothekartag in Erfurt

Am 3. Juni 2009 werde ich auf dem Bibliothekartag in Erfurt zwei Vorträge halten.

Im Rahmen der Veranstaltung „Urheberrecht – Deutschland und Europa“ spreche ich über „Retrodigitalisierung und orphan works – ein Versuch zur Quadratur des Kreises“.
Abstrakt: „Bibliotheken möchten ihre älteren Buchbestände zunehmend in digitaler Form anbieten. Wegen der langen Dauer des Urheberrechtsschutzes von 70 Jahren nach dem Tod des Autors sind viele Werke aber noch nicht gemeinfrei. Die Bibliotheken müssen daher bei der Digitalisierung und anschließenden Bereitstellung der Digitalisate die Vorgaben des Urheberrechts beachten. Orphan works oder verwaiste Werke, also Werke, bei denen ein aktueller Rechteinhaber nicht mehr ausfindig gemacht werden kann, die aber gleichwohl noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen, stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar. Ausgehend von den wesentlichen Problempunkten werden Wege aufgezeigt, wie eine retrospektive Digitalisierung rechtlich verantwortlich durchgeführt werden kann.“

In der Veranstaltung “ Bibliotheksgesetze/-fundamente – Wie geht es weiter“ referiere ich zum Thema „Bibliotheksgesetzgebung im Kontext spartenbezogener Fachgesetze für Bildung und Kultur“
Abstrakt: „Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages hat die rechtliche Aufwertung von Bibliotheken durch Bibliotheksgesetze empfohlen. Bislang wurde eines solches Gesetz nur im Freistaat Thüringen verabschiedet. Gegen Bibliotheksgesetze wird u.a. vorgebracht, dass ein eigenes Gesetz für Bibliotheken überflüssig sei. Dieser Einwand ist umso bedenklicher, je weniger konkrete Leistungen für Bibliotheken in einem Bibliotheksgesetz vorgesehen sind. Mit Blick auf den Stand der Gesetzgebung in anderen Kultur- und Bildungsbereichen wird die Frage nach der Notwendigkeit eines eigenen Bibliotheksgesetzes kritisch gestellt. Zugleich wird erörtert, ob es nicht sinnvoll sein kann, die Belange der Bibliotheken im Verbund mit anderen Kultureinrichtungen in einem übergreifenden Kulturgesetz zu regeln.“

Beide Vorträge gehören zum Themenkreis 01 „Neue Fundamente für die Bibliothek der Zukunft“.

Interview zu Open Access und Urheberrecht in der DUZ

In Heft 6 des DUZ Magazin findet sich auf S. 27 ein Interview mit mir zum Thema Urheberrecht und Open Access. Es geht um die Notwendigkeit, Strukturen der Sichtbarkeit im Netz zu etablieren sowie um ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler. Ziel einer Urheberrechtsreform sollte ein transparenteres Urheberrecht sein, damit Bibliothekare und Wissenschaftler sich in Zukunft weniger mit Rechtsfragen und mehr mit Inhalten beschäftigen können.

Zur Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland

Auf dem 6. Bibliothekstag des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg am 29. April 2009 habe ich anläßlich der Vorstellung eines Bibliotheksgesetzentwurfes für Sachsen-Anhalt einen kurzen Überblick über den Stand der Dinge in Sachen Bibliotheksgesetzgebung in den Bundesländern gegeben. Vorher hatte Herr Petsch, Direktor der Stadtbibliothek Magdeburg, über die verschiedenen Initiativen für ein Bibliotheksgesetz Sachsen-Anhalt referiert. Im Anschluss an meinen Überblick haben Frau Corinna Reinecke MdL (SPD) und Herr Stefan Gebhardt MdL (DIE LINKE) die Gesetzentwürfe ihrer Fraktionen vorgestellt. Der Gesetzentwurf der LINKEN wird im kommenden Mai-Plenum in den Landtag eingebracht werden. Der Gesetzentwurf der SPD befindet sich innerhalb der Großen Koalition noch in der Abstimmungsphase.

Kommentar zur Verlängerung von § 52a UrhG

In der Rubrik Blickpunkt Wissenschaft ist in Heft 4/2009 der Zeitschrift BuB : Forum Bibliothek und Information auf S. 273 f. ein Beitrag mit dem Titel „Urheberrecht weiter in der Schwebe : der Bundestag hat Paragraf 52a noch einmal verlängert – kritische Bemerkungen zur Plenardebatte“ erschienen. Insbesondere die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Günter Krings (CDU) verdienen wegen ihrer Einseitigkeit eine kritische Lektüre.

Vortrag in Greifswald zu Open Access und Urheberrecht

Am 16. April 2009 werde ich um 14.00 in der Universitätsbibliothek Greifswald einen Vortrag zum Thema „Wissenschaftliches Publizieren im Internet“ halten.

Aus der Vortragsankündigung:
„Das Internet entwickelt sich auch in der Wissenschaft mehr und mehr zu einem Leitmedium. Nahezu jeder Wissenschaftler nutzt das Netz für die eigene Recherche und die wissenschaftliche Selbstdarstellung. Wenn es aber um die Publikation wissenschaftlicher Werke geht, haben viele Autoren noch Vorbehalte. Sie fürchten um ihre Rechte als Urheber. Auch herrscht Unsicherheit, wie sich die konventionelle Publikation in einem Verlag mit der Veröffentlichung im Internet verträgt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wird eine kurze Einführung in das Urheberrecht für wissenschaftliche Autoren geboten. Zugleich wird das Open-Access-Prinzip erläutert. Ziel ist, den Wissenschaftlern eine mündige und informierte Entscheidung über die ihnen als Urheber zustehenden Rechte zu ermöglichen.“

Pflichtablieferung von Netzpublikationen und das Urheberrecht

In der Zeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) ist in Heft 3/2009 ein Aufsatz zu den urheberrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche National-bibliothek erschienen.

Untersucht werden die rechtlichen Möglichkeiten der Bibliothek beim Sammeln, (Langzeit)Archivieren und Präsentieren von Netzpublikationen. Es zeigt sich, dass die Rechtsgrundlagen im gegenwärtigen Urheberrecht für den gesetzlichen Sammelauftrag der Bibliothek nicht ausreichen.

Insbesondere das von der Bibliothek selbst gewünschte flächige Harvesting ist urheberrechtlich derzeit nicht möglich. Es wird angeregt, die Belange von Pflichtexemplarbibliotheken und Gedächtnisorganisationen bei der nächsten Urheberrechtsnovelle stärker zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem für das Thema Langzeitarchivierung.

Eric W. Steinhauer: Pflichtablieferung von Netzpublikationen : urheberrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Ablieferungspflicht von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek, in: K&R 2009, H. 3, S. 161-166.