Zur Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland

Auf dem 6. Bibliothekstag des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg am 29. April 2009 habe ich anläßlich der Vorstellung eines Bibliotheksgesetzentwurfes für Sachsen-Anhalt einen kurzen Überblick über den Stand der Dinge in Sachen Bibliotheksgesetzgebung in den Bundesländern gegeben. Vorher hatte Herr Petsch, Direktor der Stadtbibliothek Magdeburg, über die verschiedenen Initiativen für ein Bibliotheksgesetz Sachsen-Anhalt referiert. Im Anschluss an meinen Überblick haben Frau Corinna Reinecke MdL (SPD) und Herr Stefan Gebhardt MdL (DIE LINKE) die Gesetzentwürfe ihrer Fraktionen vorgestellt. Der Gesetzentwurf der LINKEN wird im kommenden Mai-Plenum in den Landtag eingebracht werden. Der Gesetzentwurf der SPD befindet sich innerhalb der Großen Koalition noch in der Abstimmungsphase.

Kommentar zur Verlängerung von § 52a UrhG

In der Rubrik Blickpunkt Wissenschaft ist in Heft 4/2009 der Zeitschrift BuB : Forum Bibliothek und Information auf S. 273 f. ein Beitrag mit dem Titel „Urheberrecht weiter in der Schwebe : der Bundestag hat Paragraf 52a noch einmal verlängert – kritische Bemerkungen zur Plenardebatte“ erschienen. Insbesondere die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Günter Krings (CDU) verdienen wegen ihrer Einseitigkeit eine kritische Lektüre.

Vortrag in Greifswald zu Open Access und Urheberrecht

Am 16. April 2009 werde ich um 14.00 in der Universitätsbibliothek Greifswald einen Vortrag zum Thema „Wissenschaftliches Publizieren im Internet“ halten.

Aus der Vortragsankündigung:
„Das Internet entwickelt sich auch in der Wissenschaft mehr und mehr zu einem Leitmedium. Nahezu jeder Wissenschaftler nutzt das Netz für die eigene Recherche und die wissenschaftliche Selbstdarstellung. Wenn es aber um die Publikation wissenschaftlicher Werke geht, haben viele Autoren noch Vorbehalte. Sie fürchten um ihre Rechte als Urheber. Auch herrscht Unsicherheit, wie sich die konventionelle Publikation in einem Verlag mit der Veröffentlichung im Internet verträgt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wird eine kurze Einführung in das Urheberrecht für wissenschaftliche Autoren geboten. Zugleich wird das Open-Access-Prinzip erläutert. Ziel ist, den Wissenschaftlern eine mündige und informierte Entscheidung über die ihnen als Urheber zustehenden Rechte zu ermöglichen.“

Pflichtablieferung von Netzpublikationen und das Urheberrecht

In der Zeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) ist in Heft 3/2009 ein Aufsatz zu den urheberrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche National-bibliothek erschienen.

Untersucht werden die rechtlichen Möglichkeiten der Bibliothek beim Sammeln, (Langzeit)Archivieren und Präsentieren von Netzpublikationen. Es zeigt sich, dass die Rechtsgrundlagen im gegenwärtigen Urheberrecht für den gesetzlichen Sammelauftrag der Bibliothek nicht ausreichen.

Insbesondere das von der Bibliothek selbst gewünschte flächige Harvesting ist urheberrechtlich derzeit nicht möglich. Es wird angeregt, die Belange von Pflichtexemplarbibliotheken und Gedächtnisorganisationen bei der nächsten Urheberrechtsnovelle stärker zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem für das Thema Langzeitarchivierung.

Eric W. Steinhauer: Pflichtablieferung von Netzpublikationen : urheberrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Ablieferungspflicht von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek, in: K&R 2009, H. 3, S. 161-166.