Verwaiste Werke und Bibliotheksgesetz auf dem Bibliothekartag in Erfurt

Am 3. Juni 2009 werde ich auf dem Bibliothekartag in Erfurt zwei Vorträge halten.

Im Rahmen der Veranstaltung „Urheberrecht – Deutschland und Europa“ spreche ich über „Retrodigitalisierung und orphan works – ein Versuch zur Quadratur des Kreises“.
Abstrakt: „Bibliotheken möchten ihre älteren Buchbestände zunehmend in digitaler Form anbieten. Wegen der langen Dauer des Urheberrechtsschutzes von 70 Jahren nach dem Tod des Autors sind viele Werke aber noch nicht gemeinfrei. Die Bibliotheken müssen daher bei der Digitalisierung und anschließenden Bereitstellung der Digitalisate die Vorgaben des Urheberrechts beachten. Orphan works oder verwaiste Werke, also Werke, bei denen ein aktueller Rechteinhaber nicht mehr ausfindig gemacht werden kann, die aber gleichwohl noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen, stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar. Ausgehend von den wesentlichen Problempunkten werden Wege aufgezeigt, wie eine retrospektive Digitalisierung rechtlich verantwortlich durchgeführt werden kann.“

In der Veranstaltung “ Bibliotheksgesetze/-fundamente – Wie geht es weiter“ referiere ich zum Thema „Bibliotheksgesetzgebung im Kontext spartenbezogener Fachgesetze für Bildung und Kultur“
Abstrakt: „Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages hat die rechtliche Aufwertung von Bibliotheken durch Bibliotheksgesetze empfohlen. Bislang wurde eines solches Gesetz nur im Freistaat Thüringen verabschiedet. Gegen Bibliotheksgesetze wird u.a. vorgebracht, dass ein eigenes Gesetz für Bibliotheken überflüssig sei. Dieser Einwand ist umso bedenklicher, je weniger konkrete Leistungen für Bibliotheken in einem Bibliotheksgesetz vorgesehen sind. Mit Blick auf den Stand der Gesetzgebung in anderen Kultur- und Bildungsbereichen wird die Frage nach der Notwendigkeit eines eigenen Bibliotheksgesetzes kritisch gestellt. Zugleich wird erörtert, ob es nicht sinnvoll sein kann, die Belange der Bibliotheken im Verbund mit anderen Kultureinrichtungen in einem übergreifenden Kulturgesetz zu regeln.“

Beide Vorträge gehören zum Themenkreis 01 „Neue Fundamente für die Bibliothek der Zukunft“.