Die Aufstellungen der von mir bisher betreuten Prüfungsarbeiten dient weniger der Dokumentation, sondern soll vielmehr interessierte Studierende über das von mir betreute Themenspektrum informieren.
Für Abschlussarbeiten besteht keine Veröffentlichungspflicht. Sie sind reine Prüfungsleistungen und keine Fachpublikationen. Verfasserinnen oder Verfasser werden daher nur in den Fällen genannt, in denen die Arbeiten später veröffentlicht wurden oder in einer Bibliothek von jedermann eingesehen werden können. Diese Arbeiten sind besonders hervorgehoben. Das gilt auch für Dissertationen.