Kommentar zur Verlängerung von § 52a UrhG

In der Rubrik Blickpunkt Wissenschaft ist in Heft 4/2009 der Zeitschrift BuB : Forum Bibliothek und Information auf S. 273 f. ein Beitrag mit dem Titel „Urheberrecht weiter in der Schwebe : der Bundestag hat Paragraf 52a noch einmal verlängert – kritische Bemerkungen zur Plenardebatte“ erschienen. Insbesondere die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Günter Krings (CDU) verdienen wegen ihrer Einseitigkeit eine kritische Lektüre.