In Heft 21 der GRUR-Prax. 2014 gibt es auf S. 471-473 einen Kommentar zur Entscheidung des EuGH zu den elektronischen Leseplätzen (Ulmer gg. TU Darmstadt). In dem Kommentar geht es u.a. auch um die rechtpolitischen Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Diskussion um die geplante allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke sowie auf die Auslegung und Anwendung von § 52a UrhG (elektronische Semesterapparate).
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