Zwei Rezensionen zum theologischen Fakultätenrecht

In der Theologischen Revue sind zwei Rezensionen zum theologischen Fakultätenrecht erschienen:

Michael-Andreas Nobel: Die wissenschaftliche Ausbildung der Priesterkandidaten in der lateinischen Kirche. Unter besonderer Berücksichtigung der Partikulargesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. – Hamburg : Kova?, 2008. – 586 S. (Schriftenreihe Theos ; 81), in: ThRev. 106 (2010), H. 4, Sp. 344 f.

Michael Ott: Ausbildung islamischer Religionslehrer und staatliches Recht. – Berlin : Duncker & Humblot, 2009, 271 S. (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft ; 189), in: ThRev. 106 (2010), H. 4, Sp. 346.

Aufsatz zum Hessischen Bibliotheksgesetz

In Heft 6 des Bibliotheksdienstes ist auf S. 637-642 der Aufsatz „Das Hessische Bibliotheksgesetz als Rechtsnorm : juristisch-politische Anmerkungen zu einem vermeintlichen ‚Schaufenstergesetz'“ erschienen. Darin wird die spezifisch juristische Wirkung des Hessischen Gesetzentwurfes erläutert, der auch ohne konkrete finanzielle Zusagen weitaus mehr ist als ein bloßes Symbolgesetz.

Aufsatz zum elektronischen Leseplatz

In Heft 1/2010 der Zeitschrift für Geistiges Eigentum (ZGE) ist auf S. 55-74 ein Aufsatz zum Thema „Der Standort des elektronischen Leseplatzes und seine Nutzung in den Räumen der Bibliothek“ erschienen.

Behandelt werden im Wesentlichen drei Fragestellungen, nämlich die Frage, was genau unter den Räumen der Bibliothek als zulässigem Standort des Leseplatzes zu verstehen ist, dann, ob am Leseplatz ein volltextdurchsuchbarer Text angeboten werden darf, und schließlich, ob und in welcher Form Vervielfältigungen durch Nutzer des Leseplatzes zulässig sind.

Im Ergebnis wird als Raum der Bibliothek jeder reguläre Standort des eigenen Buchbestandes verstanden, wodurch nicht nur in Zweigstellen, sondern auch in Mitarbeiterräumen mit Sonderstandort von Bibliotheksbestand ein Leseplatz stehen darf. Für den Leseplatz dürfen Werke auch in durchsuchbarer Form angeboten werden. Der Ausdruck von Leseplatzdigitalisaten ist zulässig, ebenso eine digitale Vervielfältigung. Letztere darf aber nur in graphischer Form erfolgen.

Rezension zu Fair use

In Heft 2/2010 der Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie (ZfBB) ist auf S. 124 f. eine Besprechung zu Achim Förster: Fair Use : ein Systemvergleich der Schrankengeneralklausel des US-amerikanischen Copyright Act mit dem Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechtsgesetzes. – Tübingen : Mohr Siebeck, 2008 erschienen.