Lehrbuch zum Bibliotheksurheberrecht

Bei Bock und Herchen ist jetzt ein Lehrbuch zum Bibliotheksurheberrecht erschienen, das ich zusammen mit den Kollegen Katja Bartlakowski und Armin Talke geschrieben habe:

Bartlakowski, Katja; Talke, Armin; Steinhauer, Eric W.: Bibliotheksurheberrecht : ein Lehrbuch für Praxis und Ausbildung. – Bock und Herchen : Bad Honnef, 2010. – 194 S. ISBN 978-3-88347-275-1
21,50 €

Halloween-Lecture 2010

Am 2. November halte ich um 18:00 am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der HU Berlin (Dorotheenstr. 26) im Raum 207 eine Halloween-Lecture zum Thema „Vampyrologie für Bibliothekare“.

Abstract: Die Vampyrologie gehört zu den wenig beachteten Lehrgegenständen der Bibliothekswissenschaft. Gleichwohl sind entsprechende Kenntnisse für jeden verantwortungsbewusst handelnden Bibliothekar unverzichtbar. Die Vorlesung vermittelt hier unter besonderer Berücksichtigung der historischen Hintergründe die wesentlichen Grundlagen, damit man später nicht sagen kann, man habe es ja nicht gewußt…

Zwei Rezensionen zum theologischen Fakultätenrecht

In der Theologischen Revue sind zwei Rezensionen zum theologischen Fakultätenrecht erschienen:

Michael-Andreas Nobel: Die wissenschaftliche Ausbildung der Priesterkandidaten in der lateinischen Kirche. Unter besonderer Berücksichtigung der Partikulargesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. – Hamburg : Kova?, 2008. – 586 S. (Schriftenreihe Theos ; 81), in: ThRev. 106 (2010), H. 4, Sp. 344 f.

Michael Ott: Ausbildung islamischer Religionslehrer und staatliches Recht. – Berlin : Duncker & Humblot, 2009, 271 S. (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft ; 189), in: ThRev. 106 (2010), H. 4, Sp. 346.

Aufsatz zum Hessischen Bibliotheksgesetz

In Heft 6 des Bibliotheksdienstes ist auf S. 637-642 der Aufsatz „Das Hessische Bibliotheksgesetz als Rechtsnorm : juristisch-politische Anmerkungen zu einem vermeintlichen ‚Schaufenstergesetz'“ erschienen. Darin wird die spezifisch juristische Wirkung des Hessischen Gesetzentwurfes erläutert, der auch ohne konkrete finanzielle Zusagen weitaus mehr ist als ein bloßes Symbolgesetz.