In der 14. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtages am 12. Mai 2010 werde ich im Rahmen einer mündlichen Anhörung zum Hessischen Bibliotheksgesetz als Sachverständiger mitwirken.
Aufsatz zum elektronischen Leseplatz
In Heft 1/2010 der Zeitschrift für Geistiges Eigentum (ZGE) ist auf S. 55-74 ein Aufsatz zum Thema „Der Standort des elektronischen Leseplatzes und seine Nutzung in den Räumen der Bibliothek“ erschienen.
Behandelt werden im Wesentlichen drei Fragestellungen, nämlich die Frage, was genau unter den Räumen der Bibliothek als zulässigem Standort des Leseplatzes zu verstehen ist, dann, ob am Leseplatz ein volltextdurchsuchbarer Text angeboten werden darf, und schließlich, ob und in welcher Form Vervielfältigungen durch Nutzer des Leseplatzes zulässig sind.
Im Ergebnis wird als Raum der Bibliothek jeder reguläre Standort des eigenen Buchbestandes verstanden, wodurch nicht nur in Zweigstellen, sondern auch in Mitarbeiterräumen mit Sonderstandort von Bibliotheksbestand ein Leseplatz stehen darf. Für den Leseplatz dürfen Werke auch in durchsuchbarer Form angeboten werden. Der Ausdruck von Leseplatzdigitalisaten ist zulässig, ebenso eine digitale Vervielfältigung. Letztere darf aber nur in graphischer Form erfolgen.
Rezension zu Fair use
In Heft 2/2010 der Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie (ZfBB) ist auf S. 124 f. eine Besprechung zu Achim Förster: Fair Use : ein Systemvergleich der Schrankengeneralklausel des US-amerikanischen Copyright Act mit dem Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechtsgesetzes. – Tübingen : Mohr Siebeck, 2008 erschienen.
Stellungnahme zum Entwurf für ein Hessisches Bibliotheksgesetz
Auf der Homepage des Hessischen Landtages ist in Ausschussvorlage WKA/18/8 unter Nr. 8 meine Stellungnahme zum Entwurf für ein Hessisches Bibliotheksgesetz (LT-Drs. 18/1728) veröffentlicht worden, die ich im Rahmen der schriftlichen Anhörung beim Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als Sachverständiger abgegeben habe.
Podium zu Online-Angeboten juristischer Verlage
Am 16. März werde ich von 14:00 bis 16:00 die Veranstaltung “Online-Angebote juristischer Verlage – was können und was wollen wir uns leisten?” der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Informationswesen (AjBD) im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig moderieren.
Open Access an der Hochschule
In DUZ Europa 2010/Heft 1 ist unter der Überschrift „Ziel des Rektors sollte sein, die Hochschule sichtbarer zu machen“ ein kleines Interview zum Thema Open Access erschienen.
Rezension zum Verlegerleistungsschutz
In BuB Heft 2/2010 ist eine Besprechung zu Michael Kauert: Das Leistungsschutzrecht des Verlegers : eine Untersuchung des Rechtsschutzes der Verleger unter besonderer Berücksichtigung von § 63a UrhG. – Berlin : de Gruyter 2008 erschienen.
Interview zum Thema Open Access
„Ziel des Rektors sollte sein, die Hochschule sichtbarer zu machen“, in: DUZ : unabhängige deutsche Universitätszeitung. Europa 66 (2010), H. 1, S. 10
Koalitionsvertrag und Dritter Korb
In Heft 1 von BuB ist im Rahmen von Blickpunkt Wissenschaft ein kritischer Kommentar zum beabsichtigten Dritten Korb im neuen Koalitionsvertrag erschienen. Statt des angekündigten Korbes für Bildung und Wissenschaft sieht der Koalitonsvertrag einen Verlegerkorb vor. Dabei soll es um ein hohes Schutzniveau geistigen Eigentums im Internet und ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger gehen.
Blickpunkt Wissenschaft: Urheberrecht von gestern für die Welt von morgen? : Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP und der Dritte Korb, in: BuB 62 (2010), H. 1, S. 75-77.
Vortrag in Oldenburg
Auf den 18. Gemeinsamen Bibliothekstagen für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt werde ich am 28. November 2009 in Oldenburg einen Vortrag zum Thema “Erwerbung und Bereitstellung von elektronischen Zeitschriften und E-Books” halten.